ERD- ODER FEUERBESTATTUNG?
Auf welchem Friedhof ein Mensch bestattet wird, ob es eine Erd- oder Feuer- oder Seebestattung sein soll, richtet sich nach dem Wunsch des Verstorbenen. Gab es keine Wünsche des Verstorbenen oder waren diese nicht klar genug, so trifft der nächste Angehörige die Entscheidung. Es gilt aber in Deutschland in jedem Fall die Bestattungspflicht. Sie besagt, dass ein Leichnam bzw. seine Asche beerdigt werden müssen.
Auf unseren beiden Friedhöfen bieten wir sowohl die Erdbestattung an, bei der der Leichnam in einem Sarg in die Erde versenkt wird, als auch die Feuerbestattung. Dabei wird zunächst der Leichnam in behördlich genehmigten Anlagen, den Krematorien, eingeäschert. Die Asche wird dann in einer Stele bestattet oder in einer Urne beerdigt. Die Beerdigung einer Urne ist in unseren Urnenerdgräbern möglich. Urnen können aber auch in Sargwahlgräbern mit beigesetzt werden.
Die Seebestattung mit Versenkung der Urne auf hoher See ist grundsätzlich möglich, aber in unseren Breiten eher selten. Nähere Informationen dazu kann der von Ihnen gewählte Bestatter geben.
Eine anonyme Beisetzung ist auf unseren Friedhöfen nicht möglich. Auch das Verstreuen von Asche ist nicht möglich, da es einer anonymen Beisetzung gleichkommt. Bei einer anonymen Beerdigung, die in der Regel auf Rasenflächen stattfindet, ist weder die genaue Grabstelle bekannt, noch wird an den Namen des Verstorbenen mit einer Grabplatte erinnert. Dies widerspricht dem christlichen Grundgedanken, dass jeder Mensch vor Gott einen Namen hat. Auch halten wir eine solche anonyme Beisetzung für den Trauerprozess für nicht förderlich.
Alternativ zu anonymen Bestattungen bieten wir auf unseren Friedhöfen Rasengräber für Särge und Urnen an, bei denen jede Grabstätte kenntlich gemacht ist und der Verstorbene auch auf einem Schild namentlich genannt wird. Die Trauer hat damit auch einen wirklichen Ort.