KOSTEN FÜR LEISTUNGEN ANDERER

Viele der Kosten für Dienstleistungen Anderer sind unvermeidbar, so z. B. die Gebühr für den Totenschein oder die Sterbeurkunde.

Manche dieser Kosten hängen aber davon ab, in welchem Rahmen die Bestattung begangen wird: Soll es Traueranzeigen geben? Werden die Trauergäste noch zu einem Kaffeetrinken eingeladen? Habe ich Musikwünsche, die Solisten erfordern?

Kosten für fremde Dienstleistungen:

  • Sterbeurkunde
  • Totenscheingebühr
  • Amtsarzt/Leichenschau (bei Kremation)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei
  • Gesundheitsamt/Ordnungsamt
  • Trauerbriefe, Trauerbilder, Dankkarten und ihre Versendung
  • Traueranzeige, Dankanzeige
  • Dekoration des Aufbahrungsraumes
  • Streublumen, Handsträuße
  • Kranz- und Blumendekoration
  • Musikalische Begleitung der Trauerfeier z. B. bei Sonderwünschen (Kosten für das Orgelspiel entstehen für Mitglieder der Ev. Kirche nicht)
  • Trauerredner (Kosten für den Dienst eines Pfarrers / einer Pfarrerin entstehen nicht)
  • Gaststätte, Café
  • Kosten für Steinmetz
  • Offene Aufbahrung