FOLGEKOSTEN
Folgekosten hängen meistens mit der Grabstätte, dem Ort der Trauer, zusammen. Diese sind hier der Vollständigkeit wegen ausdrücklich auch dargestellt. Ob sie wirklich als solche für die Angehörigen ins Gewicht fallen und mitentscheidend sind, mag jede/r für sich selbst beurteilen.
Nach einer Bestattung können noch folgende Kosten entstehen:
- Aufsetzen eines Grabmales / Errichtung einer Einfassung oder deren Wiederaufstellung mit Neubeschriftung des Grabsteines
- gärtnerische Herrichtung der Grabstätte
- Grabpflege (sofern sie nicht selbst geleistet wird)
- Gießpflege (sofern sie nicht selbst geleistet wird)
- Grabschmuck: zu Gedenktagen, jahreszeitliche Bepflanzung, Winterabdeckung
- Beseitigung von Einsenkschäden
- Erneuerung der Bepflanzung nach etwa 10 bis 12 Jahren
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie diese Folgekosten bedenken wollen, insbesondere auch bei der Auswahl der Grabart, informieren Sie sich bitte auch über die Angebote von Grabstätten, bei denen die Gemeinde die Instandhaltung und Pflege der Grabstätte bis zum Ablauf der Nutzungszeit sicherstellt.