ERSTE SCHRITTE IM TRAUERFALL

Nur wenige Menschen haben für den Fall ihres Todes gut vorgesorgt. Und so kommt es auf die Angehörigen und Freunde zu, im Sterbefall Entscheidungen zu treffen und bestimmte Aufgaben zu erledigen. Aber:

Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied. Sie müssen nicht sofort in Betriebsamkeit verfallen, wenn der Tod eingetreten ist. Als Angehörige haben Sie die Möglichkeit, Ihren Angehörigen nach der ärztlichen Feststellung des Todes bis zu 36 Stunden zu Hause zu lassen, bevor er in eine Leichenhalle (auf dem Friedhof oder beim Bestatter) überführt werden muss. Wenn Sie das nicht möchten, sind Bestatter zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit, die Verstorbene oder den Verstorbenen abzuholen.

Aber vielleicht möchten Sie noch eine Weile bei Ihrem/r Angehörigen sein, die Hand halten, noch einmal zu ihm oder ihr sprechen oder einfach nur schweigend bei ihr oder ihm sitzen. Vielleicht ist es Ihnen ja eine Hilfe, sich mit den Augen davon zu überzeugen, dass Krankheit und Leid zu Ende sind – auch wenn das Herz das noch nicht begreifen kann. Oder Sie möchten die Verstorbene oder den Verstorbenen ein letztes Mal waschen und versorgen und sie oder ihn einkleiden für ihre letzte Reise. Abschied braucht Zeit.

Und ein gut gestalteter Abschied hilft auch in der späteren Trauerphase und auf dem weiteren Lebensweg. Darum:

Überstürzen Sie nichts. Sie brauchen für die Aufgaben, die nun anstehen, Zeit zum Nachdenken und Organisieren. Scheuen Sie sich auch nicht, Freunde um Unterstützung bei den anstehenden Fragen und Entscheidungen zu bitten.

 

Hier nun ein Überblick über die im Todesfall anstehenden Pflichten und Aufgaben:

 

  • Wenn der Tod zu Hause eintritt, benachrichtigen Sie zuerst den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Nach dessen Besuch stellt er eine Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus sowie im Alten- oder Pflegeheim klärt die dortige Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge, die Todesbescheinigung stellt der zuletzt behandelnde Arzt aus.
  • Halten Sie hierzu den Personalausweis des Verstorben bereit.
  • Gibt es nahe Angehörige oder Freunde, die sich auch am Sterbebett von der oder dem Toten verabschieden möchten?
  • Soll es eine kirchliche Aussegnung des verstorbenen Menschen geben?
  • Klären Sie zunächst: Ist vorab ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen worden? Falls ja, ist dieser Bestatter zu informieren, damit er die weiteren Aufgaben übernehmen kann.
  • Und: Falls ein Bestattungsvorsorgevertrag nicht besteht, nehmen Sie mit dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens telefonisch oder persönlich Verbindung auf. Bestatter erledigen alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten, auf Ihren Wunsch auch die Formalitäten und Behördengänge. Wichtig dabei ist die Sterbeurkunde, die mit dem Totenschein am folgenden Werktag beantragt werden muss.
  • Auswahl der Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung?)
  • Auswahl des Friedhofs und des Grabes
  • Trauerfeier vorbereiten, sich auf das Gespräch mit Pfarrer/Pfarrerin oder Trauerredner/in vorbereiten

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