DIE FRIEDHOFSORDNUNG FÜR BEIDE FRIEDHÖFE

Die Friedhofssatzung der Ev. Kirchengemeinde Königshardt-Schmachtendorf hat Gültigkeit in der jetzigen Fassung seit dem 9. Juni 2020. Sie gilt für beide Friedhöfe und steht Ihnen hier als pdf-Dokument zur Verfügung.

→ Friedhofssatzung Königshardt-Schmachtendorf

 

Grabmal- und Bepflanzungssatzung

Der Friedhof und seine Gestaltung sind sowohl Zeichen des Trostes und der Hoffnung für die Trauernden als auch Zeugnis und Bekenntnis vor der Welt. Die Gestaltung der Grabstätten und deren Erhaltung dienen daher nach christlichem Verständnis der Verkündigung von Tod und Auferstehung. Grabmale und Bepflanzungen müssen sich in das Gesamtbild des Friedhofs einordnen. Die Gestaltung darf nichts enthalten, was das christliche Empfinden verletzt und der Würde des Ortes unangemessen ist.

→ Grabmahl- und Beflanzungssatzung