Wahlgrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen

(1 Stelle oder 2 Stellen)

Diese individuellste Grabform bietet Ihnen die größten Möglichkeiten bei der Belegung und bei der Gestaltung mit Pflanzen und Grabstein
Sie wird darum gerne als Familiengrabform genutzt.

Beisetzung bei einstelligen Wahlgräbern von einem Sarg oder einem Sarg (1. Belegung) und einer Urne (2. Belegung) oder zwei Urnen möglich.

Beisetzung bei zweistelligen Wahlgräbern von zwei Särgen oder zwei Särgen und zwei Urnen oder bis zu vier Urnen möglich.

Rasenwahlgrabstätten mit Gestaltungsstreifen

(1 Stelle oder 2 Stellen)

Diese pflegefreie Grabform entbindet Sie von der Aufgabe der Gestaltung und Pflege, da die Rasenfläche vom Friedhofsgärtner gepflegt wird. Sie haben aber die Möglichkeit, auf einem Gestaltungsstreifen am oberen Ende der Grabstelle, Kerzen, Gestecke, Blumen u.ä. abzulegen und eine Grabplatte abzulegen. (Das Ablegen von Gegenständen auf der Rasenfläche aber ist nicht gestattet. Die Gemeinde behält sich daher vor, den dort abgelegten Grabschmuck abzuräumen und zu entsorgen.)

Beisetzung bei einstelligen Rasenwahlgräbern von einem Sarg oder einem Sarg (1. Belegung) und einer Urne (2. Belegung) oder zwei Urnen möglich.

Beisetzung bei zweistelligen Rasenwahlgräbern von zwei Särgen oder 1 Sarg (1. Belegung) und eine Urne (2. Belegung) je Stelle.

Kinderreihengrabstätten

Diese Grabart stellen wir für die Sargbestattung von Kindern bereit. Sie haben viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten durch Bepflanzung und ein individuelles Grabmal.

Reihengrabstätten für Erwachsene

Kostengünstiges Grab für die Sargbestattung einer Person.
Individuelle Bepflanzung und Gestaltung ist möglich, jedoch eingeschränkter als beim Wahlgrab.

Rasen-Reihengrabstätten für Erdbestattungen

Pflegefreies Grab in einer Rasenanlage.
Diese preiswerte Grabart ist gedacht für die Sargbestattung einer Person. Die Grabpflege entfällt, da die Rasenfläche von unserem Friedhofsgärtner gepflegt wird.

Bitte beachten Sie:
Das Ablegen von Grablichtern, Gebinden, Erinnerungsstücken auf den Grabflächen ist nicht gestattet. Es darf dafür nur die vorgesehene Stelle genutzt werden. Die Gemeinde behält sich daher vor, den abgelegten Grabschmuck regelmäßig abzuräumen und zu entsorgen.