RUHEZEITEN IN KÖNIGSHARDT

Die Ruhezeit auf dem Friedhof Königshardt beträgt für alle Grabarten 25 Jahre.

Bei Urnen- oder Erdwahlgräbern kann kurz vor Ablauf dieser Zeit das Nutzungsrecht für die Grabstätte auf Antrag verlängert werden, und zwar für 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahre.

Bei Reihengräbern erlischt mit Ablauf der Ruhezeit das Nutzungsrecht und kann nicht verlängert werden.

Läuft das Nutzungsrecht aus, muss die Grabstätte abgeräumt werden. D.h., alle Pflanzen, der Grabstein oder die Einfassung des Grabes müssen vom Nutzungsberechtigten entfernt werden.