GRABARTEN IN KÖNIGSHARDT

Unser Friedhof in Königshardt verfügt über eine große Auswahl an Sarg- und Urnengräbern. Bei beiden Grabarten können Sie wählen zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern.

Für alle Sarg-Wahlgrabstätten gilt:

  • Nutzungsrecht für die Dauer von zunächst 25 Jahren
  • Verlängerung der Nutzungszeit möglich, ebenso eine Wiederbelegung
  • Lage ist wählbar

Für alle Sarg-Reihengrabstätten gilt:

  • Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und ist nicht verlängerbar.
  • Nur eine Belegung ist möglich.
  • Die Lage der Grabstätte ist nicht wählbar.

Für die Urnengrabanlagen gilt:

  • Nutzungsrecht für die Dauer von zunächst 25 Jahren
  • Verlängerung der Nutzungszeit möglich, ebenso eine erneute Belegung
  • Beisetzung von bis zu zwei Urnen ist möglich.

Bitte informieren Sie sich in Ruhe über unser Angebot. Bedenken Sie, dass die Art der Grabstätte für das Trauerempfinden, die Trauerverarbeitung und das spätere Gedenken wichtig sein kann. Unsere Ansprechpartner sind Ihnen bei der Auswahl der Grabart gerne behilflich und können Ihnen weitere Fragen, ggf. in einem persönlichen Gespräch, beantworten.

Bitte beachten Sie: Auf unseren Friedhöfen bieten wir reine Urnengrabstätten an. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Urnen in Sarggrabstätten mit beizusetzen. Informieren Sie sich dazu bei den Erläuterungen zu den Sarggrabstätten.