Urnen-Wahlgrabstätte

(2 Stellen)
Traditionelle Grabart für bis zu zwei Urnen mit individueller Bepflanzung und Grabsteingestaltung.

Urnen-Rasenwahlgrabstätte

Pflegefreies Grab für bis zu zwei Urnen. Die Grabpflege entfällt, da die Rasenfläche von unserem Friedhofsgärtner gepflegt wird. Sie haben aber die Möglichkeit, auf einem Gestaltungsstreifen am oberen Ende der Grabstelle, Kerzen, Gestecke, Blumen u.ä. abzulegen und eine Grabplatte abzulegen.

Bitte beachten Sie: Das Ablegen von Grablichtern, Gebinden, Erinnerungsstücken auf den Rasenflächen ist nicht gestattet. Die Gemeinde behält sich daher vor, den abgelegten Grabschmuck abzuräumen und zu entsorgen.

Urnenreihengrab

Preiswerte Grabart für die Bestattung einer Urne. Gestaltungsmöglichkeit durch Bepflanzung und individuelles Grabmal.
Merkmale:
Das Nutzungsrecht gilt für die Dauer von 25 Jahren, es ist nicht verlängerbar.
Nur eine Belegung ist möglich.
Lage der Urnen-Grabstätte ist nicht wählbar.
Individuelle Bepflanzung und Gestaltung sind möglich, jedoch eingeschränkter als beim Urnen-Wahlgrab.

Urnen-Reihenrasengrabstätten

Pflegefreies Grab in einer Rasenanlage. Diese preiswerte Grabart ist gedacht für die Bestattung einer Urne. Die Grabpflege entfällt, da die Rasenfläche von unserem Friedhofsgärtner gepflegt wird.

Merkmale:
Nur eine Belegung ist möglich.
Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar, gilt nur für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren.
Lage der Grabstätte ist nicht wählbar

Bitte beachten Sie: Das Ablegen von Grablichtern, Gebinden, Erinnerungsstücken auf der Rasenfläche ist nicht gestattet. Die Gemeinde behält sich daher vor, den abgelegten Grabschmuck abzuräumen und zu entsorgen.

Stelengrabstätten

Pflegefreies Grab in einer Urnenstele für bis zu zwei Urnen. Die Gestaltung der Verschlussplatte mit den Daten des/der Verstorbenen (Vor- und Zuname, Geburtstag und Sterbedatum) ist vorgegeben. Die Grabpflege entfällt.

Merkmale:
Die Belegung mit bis zu zwei Urnen ist möglich.
Das Nutzungsrecht ist verlängerbar.
Lage der Urnenkammer in der Stele ist nicht wählbar.

Bitte beachten Sie: Das Ablegen von Grablichtern, Gebinden, Erinnerungsstücken auf der Rasenfläche ist nicht gestattet. Die Gemeinde behält sich daher vor, den abgelegten Grabschmuck abzuräumen und zu entsorgen.