RUHEZEITEN IN SCHMACHTENDORF

Die Ruhezeit auf dem Friedhof Schmachtendorf beträgt für alle Grabarten 25 Jahre oder 30 Jahre. Das ist abhängig von der Lage der Grabstätte. Die 30-jährige Ruhezeit gilt für den neuen Teil des Friedhofes.

Bei Urnen- oder Erdwahlgräbern kann kurz vor Ablauf dieser Zeit das Nutzungsrecht für die Grabstätte auf Antrag verlängert werden, und zwar für 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahre. Bei Reihengräbern erlischt mit Ablauf der Ruhezeit das Nutzungsrecht und kann nicht verlängert werden.

Läuft das Nutzungsrecht aus, muss die Grabstätte abgeräumt werden. D.h., alle Pflanzen, der Grabstein oder die Einfassung des Grabes müssen vom Nutzungsberechtigten entfernt werden.